Die Anwaltsrobe informiert über Aussehen, Tradition und Tragevorschriften an den deutschen Gerichten. Die Anwaltsrobe findet ihren Ursprung in der Kabinettsorder von Friedrich Wilhelm I. Sie bezeichnet einen schwarzen, wollenen Mantel, der bis unter die Knie reicht. Heute muss die Anwaltsrobe nicht unbedingt mehr aus Wolle bestehen, sondern kann auch aus Chemiefasern wie Polyester hergestellt sein. [...]

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