Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stammt aus dem Jahr 1909. An der Novellierung des Gesetzes, wurde im Jahr 2004, gearbeitet. Endgültig ist die Fassung, vom 19. April 2006, verabschiedet worden. Diese ist derzeit gültig. Dieses Gesetz bildet die Basis des Wettbewerbsrechts.
Das Wettbewerbsrecht gliedert sich grundsätzlich in zwei Rubriken. Einerseits im weiteren Sinne und zum anderen im engeren Sinne. Das Lauterkeitsrecht zählt zu dem Bereich im engeren Sinne. Hier sind auch die Preisabgabenordnung und das Heilmittelwerbegesetz. Hingegen sich das Kartellamt, beim Wettbewerbsrecht, mit den willkürlichen Beschränkungen befasst.
Zweck des Wettbewerbsrechts:
Es dient dem Schutz der Mitbewerber und den Verbrauchern. Weiterhin soll ein unverfälschter Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit abgesichert werden.
Wettbewerbsrecht und seine Hintergründe:
Jeder Unternehmer ist bestrebt mit seinen Angeboten marktfähig zu sein. Besonders kleiner Betriebe habe es oft schwierig. Das Wettbewerbsrecht soll eine Chancengleichheit ermöglichen. So ist klar definiert, welche Werbemittel, in welcher Form eingesetzt werden dürfen. Rechte an bereits geschützten Namen werden überwacht. Für die Verbraucher wird überprüft, ob der Inhalt der Werbung, mit den tatsächlichen Angeboten übereinstimmt. Sonst könnte man von irreführender Werbung ausgehen.
Das Kartellamt:
Das Kartellamt prüft mittels des Wettbewerbsrechtes, dass keine Monopolbildung zustande kommen kann. Diese könnten zum Schaden für Unternehmer, aber auch Verbraucher tätig werden. Ein Beispiel wäre hier die Preisabsprache in der jeweiligen Branche. In einem anderen Blickwinkel, wird die medizinische und pharmazeutische Forschung betrachtet. Hier soll die Zusammenarbeit zu einem positiven Resultat führen.
Jeder, der das Wettbewerbsrecht für sich in Anspruch nehmen möchte, sollte sich genau informieren. Hierfür eignet sich das Internet. Genaue Hinweise und Ratschläge können auch bei einem Anwalt eingeholt werden. Es gibt derartige viele Dinge zu beachten, dass man schnell in eine ungewollte Situation gerät. Zu denken wäre hier an die damit verknüpften Urheberrechte. Bestimmte Berufsgruppen, dürfen dieses Recht gar nicht oder mit großen Einschränkungen in Anspruch nehmen.

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