Was bedeutet Erbrecht?
Das Erbrecht befasst sich mit dem überlassen von Vermögen, Eigentum oder anderen zu veräußernden Gegenständen und Rechten, die ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt und seinen Erben überlässt. Wurde zuvor in einem Testament nicht festgehalten, welcher Erbe was erhalten soll, werden oftmals ein Anwalt und ein Notar zur Hilfe gezogen. Im Erbrecht spricht man von Erben und Erblasser, wobei die Erben die Personen sind, an die das Eigentum des Erblassers – dem Verstorbenen, übergehen.
Was regelt das Erbrecht?
Im bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland behandelt das fünfte und zugleich letzte Buch, das Erbrecht. Das Erbrecht und seine Bedeutung hat in den letzten 10 Jahren um einiges an Wert und Bedeutung zugenommen. Sofern testamentarisch oder gesetzlich zuvor nicht festgehalten wurde, wer was erben soll, steht dem Erben nur ein so genannter Pflichtteil zu. Wie sich dieser Pflichtteil zusammensetzt, kann man in zahlreicher Literatur nachlesen. Fakt ist, dass ein hinterlassener Erbe immer für die Kosten der Erstattung aufkommen muss. Für die spätere Grabpflege gibt es hingegen keine niedergeschriebenen Pflichten im Erbrecht. Kommt es in einigen Großfamilien dazu, dass es mehrere Erben gibt, wird in einer Datenbank, meistens beim Anwalt oder Notar schriftlich festgehalten, wer was erben wird. Oft ist es auch so, dass im Falle des Todes sich die Erben nicht einig sind, wer nach dem Tod des zweiten Elternteils eine bestimmte Sache erbt, dieses ebenfalls mit einem Anwalt oder Notar besprochen wird und festgehalten wird.
Das Erbrecht ist ein sehr spezielles Recht und ein ganz ausführliches Thema, auf das sich einige Anwälte spezialisiert haben und einem daher bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

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